Personenaufzug behindertengerecht planen & bauen

Barrierefreiheit wird heutzutage immer wichtiger. Man möchte auf diese Weise auch den Menschen, die an einen Rollstuhl gebunden sind oder Probleme mit dem Laufen und Treppensteigen haben, die Möglichkeit geben, verschiedene Etagen in Wohnhäusern und öffentlichen Einrichtungen zu nutzen.

Personenaufzug behindertengerecht

So kommen behindertengerechte Aufzüge immer dann zum Einsatz, wenn die zu überwindende Höhendifferenz zu groß für eine Rampe mit einer zulässigen Neigung ist.

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Personenaufzug finden

Doch muss man schon vor der Installation eines Aufzuges einiges beachten. So muss man bedenken, dass der Fahrstuhl ohne Barriere zu befahren ist. Eine Stufe, zwischen Eingangsbereich und behindertengerechtem Aufzug ist nicht denkbar. Eine kleine Rampe mit einem geringen Winkel wäre eine Möglichkeit die Höhendifferenz zu überwinden und den Personenaufzug zu erreichen. Vor jeder Fahrstuhltür sollte ausreichend Platz zur Verfügung stehen, sodass ein rangieren möglich ist.

Waren es vor einigen Jahren nur 1,4 m x1,4 m, die vor dem Zugang jeder Fahrstuhltür vorhanden sein mussten. Inzwischen ist eine rechteckige Plattform von 1,7 m x 1,5 m empfohlen. Auch muss man darauf achten, dass sich keine abwärtsführende Treppe gegenüber der Fahrstuhltür befindet, sodass Unfälle vermieden werden können.

Die Alternativen für einen behindertengerechten Fahrstuhl

Neben den klassischen Fahrstühlen gibt es auch Personenaufzüge die speziell für Rollstühle gefertigt werden.

Die sogenannten Rollstuhlfahrstühle sind etwas breiter und beinhalten verschiedene Vorrichtungen um ein barrierefreies befahren aller Etagen möglich zu machen. Möchte man mit einem Fahrstuhl nur eine geringe Höhe überwinden, kann man auf einen Hublift zurückgreifen. Er kann problemlos eine Höhendifferenz von 5 m überbrücken. Aber auch Sitzlifte, für gehbehinderte Menschen, oder Plattformlifte sind teilweise eine sinnvolle und platzsparende Alternative.

Behindertengerechte Personenaufzüge müssen einige Bedingungen erfüllen. Alle Fahrstühle, die eine Höhendifferenz von mehr als 3 m überbrücken müssen, sind anzeigepflichtig und müssen in regelmäßigen Abständen durch den TÜV geprüft werden. Aus Sicherheitsgründen ist eine geringe Fahrgeschwindigkeit vorgeschrieben. Die Mehrheit der Aufzüge, die behindertengerecht sind, sind Schrägaufzüge. Nur noch 20% aller eingebauten behindertengerechten Aufzüge werden als Senkrechtlifte installiert.

Besonderheiten der Kabine bei behindertengerechten Aufzügen

Personenaufzüge, die als behindertengerecht eingestuft werden möchten, sollten einige Voraussetzungen in der Kabine erfüllen:

  • Die Kabine ist mindestens 1,10 m breit und 1,40 m tief
  • Die Türen sollten mindestens 90 cm breit sein. Wird der Fahrstuhl stark frequentiert, empfiehlt es sich auf eine Türbreite von 1,10 m zurückzugreifen. Hierbei ist vor allem an öffentliche Gebäude zu denken.
  • Die Türen müssen entweder Teleskoptüren oder Schiebetüren sein.
  • Es sollten sich in der Kabine Haltegriffe befinden, die in einer Höhe von 80 cm bis 105 cm angebracht sind. Es wird empfohlen die Haltegriffe umlaufend anzubringen. Die Griffe sollten einen Umfang von 4 cm aufweisen.
  • Auf gleicher Höhe sollte das Bedienelement waagerecht angebracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass das Druckknopfpanel mit Tasten verwendet wird, die 4 x 4 cm groß und kontrastreich gestaltet sind. Idealerweise sind die verschiedenen Stockwerke zusätzlich über eine Brailleschrift gekennzeichnet.

Sind diese Voraussetzungen für die Kabine und die baulichen Bedingungen erfüllt, kann man den Personenaufzug als behindertengerecht bezeichnen. Zusätzlich ist es allerdings empfehlenswert eine akustische Etagenansage und eine Ansage für Richtungsänderungen zu integrieren. Eine Anzeige sollte optisch über den Notrufknopf informieren. Weiterhin sollte sich gegenüber der Fahrstuhltür über eine große Fläche hinweg ein Spiegel befinden.

Der Ruftaster für den Fahrstuhl sollte immer so angebracht sein, dass er von der Position eines Rollstuhles aus erreicht werden kann. In öffentlichen Gebäuden kann es aufgrund der Größe des Rollstuhles passieren, dass dies nicht immer gewährleistet ist. In diesem Fall muss ein zweiter Ruftaster angebracht werden.

In den meisten Fällen wird Wert darauf gelegt einen Fahrstuhl behindertengerecht zu gestalten. Besonders im öffentlichen Raum sind kaum noch Fahrstühle zu finden, die nicht behindertengerecht gestaltet sind.

 

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