Treppenlift Zuschuss erhalten

Viele Menschen benötigen einen Treppenlift, seien sie Gehbehinderte Rollstuhlfahrer oder auch Senioren. Doch auch diesen Menschen fällt eine weitere Finanzierung eines entsprechenden Treppenliftes oft nicht leicht. Daher soll hier über etwaige Zuschüsse, Fördermöglichkeiten, Kostenübernahmen und Finanzierungsmöglichkeiten informiert werden.

Treppenlift Zuschuss

Mögliche Zuschüsse kann man von diesen Stellen erhalten:

  • Kranken- und Pflegekasse
  • Unfallverursacher (bei Fremdverschulden)
  • Berufsgenossenschaften (bei Arbeitsunfällen)

Anteile von der Krankenkasse / Pflegekasse

Treppenlifte gehören in Deutschland leider in den Leistungskatalog von Krankenkassen bzw. Pflegekassen. Daher ist keine Unterstützung von einer gesetzlichen Krankenkasse zu erwarten. Doch es gibt noch eine weitere Möglichkeit, dass den Betroffenen geholfen werden kann. Und zwar der Zuschuss zur Verbesserung des eigenen Wohnumfeldes. Dieser hilft nicht bei der Finanzierung des eigenen Treppenliftes, doch je nach Pflegestufe wird einem hier bei der Türverbreiterung, das verlegen von Steckdosen und Lichtschaltern und einige Baumaßnahmen, die erforderlich sind für einen Treppenlifteinbau.

Kostenübernahme durch andere Zuständigkeiten

Wie im ersten Punkt leider schon erwähnt, sieht die Krankenkasse die Anschaffung eines Treppenliftes als Privatangelegenheit des Bedürftigen an. Doch es gibt weitere Punkte, die Ihnen eine Teilübernahme der Kosten ermöglicht. Denn gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI können bis zu 2.557,00 Euro bezuschusst werden, jedoch ist die Grundbedingung auch hier die Pflegestufe 1. Außerdem sind immer 10 % der Kosten vom Bedürftigen selbst zu übernehmen, es sei denn diese übersteigt 50 % der monatlichen Bruttoeinnahmen der betreffenden Person.

Ein weiterer Hinweis sei hier noch erwähnt, mögliche Wohnraumanpassungen, welche innerhalb eines kurzen Zeitrahmens stattfinden, können von der betreffenden Krankenkasse nur einmal bezuschusst werden. Daher sollte alles vorher sehr gut bedacht werden, ob der Umbauten des Badezimmers und des möglichen Einbaus einer Rollstuhlrampe.

Des Weiteren sind auch gewisse Zuständigkeiten der Ämter zu klären. Diese weisen sich je nach Herkunft der körperlichen Einschränkung den jeweiligen Patienten zu. Ein Beispiel wäre ein Arbeitsunfall, hier könnte zum einen die Berufsgenossenschaft angesprochen werden. In manchen Fällen kann hier sogar ein bezüglicher Landschaftsverband oder auch ein bestimmter Träger zuständig sein. Daher gilt, wenn man unsicher ist, lieber einmal zu viel fragen, als einmal zu wenig.

Anträge für mögliche Zuschüsse auf einen Treppenlift

Wie oben schon beschrieben können Treppenlifte direkt nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse gefördert werden, doch Berufsgenossenschaften, Landschaftsverbände oder anderen Kostenträgern mitfinanziert werden. Wichtig hierbei ist wiedermal die Zuschuss laut § 40 Abs. 4 SGB XI entsprechende Pflegestufe. Der Betroffene sollte in jedem Fall mit seinem Arzt über eine mögliche Verordnung des Treppenliftes reden.

Neben dem oben erwähntem § 40 Abs. 4 SGB XI sollte sich der Betroffene entweder an eine Berufsgenossenschaft oder an seine Krankenkasse wenden. Bei einem Unfall der durch Dritte verursacht wurde, ist diejenige Versicherung zuständig, wessen Partei den Unfall verursachte. Für Bundeswehr-Angehörige ist das Versorgungsamt oder das WBGA zuständig. Bei möglichen Unklarheiten sollten in jedem Fall der Sozialberater konsultiert werden.

Als Privatperson sollte man hier auf jeden Fall die stattlichen und regionalen Wohnungsbauförderprogramme genauer ansehen und diese kontaktieren. Diese können zwar keinen allzu großen Betrag beisteuern, doch einen Besuch ist es allemal wert. Ein weiterer Besuch ist definitiv bei der entsprechenden Gemeinde oder Kreisverwaltung zu empfehlen. Außerdem könne besondere Konditionen bei Kreditanstalten für den Wohnungsbau und verschieden Bausparkassen erfragt werden.

Gebrauchte Treppenlifte kaufen als Option

Für viele Menschen ist ein neuer Treppenlift meist eine starke finanzielle Belastung. Daher ist die Idee eines gebrauchten Treppenliftes nicht sehr weit hergeholt. Dabei ist es egal ob es um einen Sitzlift oder Plattformlift geht. Die Qualität eines gebrauchten Treppenliftes steht in dem gleichen Verhältnis wie der eines gebrauchten Wagens, ähnlich verhält es sich zu dem Preisverhältnis.

Ein gebrauchter Treppenlift kann bis zu 40 bis 50 % preiswerter sein als ein ähnliches Modell im Neuzustand. Doch achten Sie auch hier auf mögliche Reparaturmöglichkeiten durch den Hersteller und eine Montage vor Ort.

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