Treppenlift Krankenkasse

In den eigenen vier Wänden alt werden, ist der Wunsch vieler Menschen. Geistige und körperliche Gesundheit sind hierbei eine wichtige Voraussetzung. Der medizinische Fortschritt ermöglicht den Menschen, egal ob jung oder alt, immer bessere Verfahren.

Treppenlift KrankenkasseDoch auch dieser Fortschritt kann die Schmerzen in den Gelenken nicht beheben. In diesem Fall kommen die technischen Errungenschaften, wie die eines Treppenliftes, zum Tragen. Der Einbau eines solchen Gerätes ist in nahezu allen Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern und auch Einfamilienhäusern installiert werden. Der nicht zu unterschätzende Kostenaufwand für die individuell eingepassten Geräte ist meist erheblich. In vielen Fällen kann die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernehmen.

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Finanzielle Hilfe bei der Montage durch die Krankenkasse

Die individuelle Sachlage lässt die Krankenkasse entscheiden, ob sie sich finanziell an der Anschaffung eines Treppenliftes beteiligt. Doch auch wenn sie sich dagegen entscheiden sollte, kann der persönliche Berater der Krankenkasse bei dem Kauf eines Treppenliftes nützliche Tipps geben. In einigen Fällen haben die Krankenkassen auch Informationsbroschüren vorbereitet, in welchem Ratschläge zu einer barrierefreien Gestaltung der Wohnung zusammengefasst sind.

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Die Ratschläge sind auf die Bedürfnisse von Senioren und Menschen mit einer körperlichen Einschränkung angepasst. Kann die Broschüre auch viele nützliche Informationen bieten, ist sie doch so allgemein gehalten, dass man bei einem konkreten Interesse für einen Treppenlift mit einem Mitarbeiter direkt vor Ort sprechen sollte. Einige Krankenkassen bieten auch anonyme Informationsstellen an.

Förderung durch die Pflegeversicherung

Die Krankenkasse unterstützt den Kauf eines Treppenliftes, wenn eine entsprechende Pflegestufe vorliegt in vielen Fällen. In diesem Fall wird die Pflegeversicherung in Kraft treten. Sie ist für Maßnahmen zur Verbesserung des persönlichen Wohnumfeldes des Betroffenen verantwortlich. Mit der Unterstützung soll erreicht werden, dass ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben wieder hergestellt oder ermöglicht wird (§ 40SGBXI. / Kostenübernahme). Der Zuschuss für einen Treppenlift muss jedoch zunächst beantragt werden.

Interessiert man sich für einen Treppenlift ist zu beachten, dass die Krankenkasse nicht 100 % der entstehenden Kosten übernimmt, sondern sich nur mit einem bestimmten Anteil beteiligt. Die maximale Fördersumme liegt bei 2557 Euro. Diese Summe kann die Hälfte bis ein Drittel der entstandenen Kosten decken, wenn die baulichen Voraussetzungen stimmen. Da sich der Betroffene allerdings mit 10 % Eigenanteil an den Kosten beteiligen.

Übersteigt die Summe 50 % seiner monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, entfällt die Selbstbeteiligung. Auch die Angehörigen werden in die Berechnung mit einbezogen und gegebenenfalls an den Kosten beteiligt.

Die Leistungen der Kranken und Pflegeversicherungen sind „nachrangig“. So muss vor der Erstattung der Kosten geprüft werden, ob eventuell andere Leistungsträger die Kosten übernehmen müssen. In diesem Fall, müssten sie vor der Krankenkasse einspringen und die Kosten decken. Infrage kämen hier die beispielsweise die Berufsgenossenschaft, wenn ein Arbeitsunfall vorliegt.

Alternative Förderungen

Eine komplette Förderung wird unter bestimmten Umständen bei Kriegsopferversehrten durch die Krankenkasse / Pflegeversicherung übernommen. In diesem konkreten Fall lohnt sich ein Nachfragen bei der Krankenkasse.

Auch wenn eine Unterstützung von 2557 Euro nicht zu verachten ist, sind die Kosten für einen Treppenlift bei weitem nicht gedeckt.

Auf unterschiedlichen anderen Wegen kann man finanzielle Unterstützung erfahren.

  • Die Länder bieten teilweise Unterstützung bei der barrierefreien Gestaltung von Wohnraum an
  • Banken vergeben günstige Kredite
  • Ein Absetzen der Kosten von der Steuer ist ebenso möglich

Werden die verschiedenen Möglichkeiten genutzt, kann der Treppenlift meist ohne Probleme finanziert werden.

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