Für Menschen, die ein Eigenheim besitzen und sich auch im hohen Alter auch noch frei in diesem bewegen möchten, ist die Installation eines Privataufzuges sehr zu empfehlen. Im besten Fall wird der Platz, den der Privataufzug einnehmen wird, bereits in die Planung des Hauses integriert. Auf diese Weise kann man sich sicher sein, dass ausreichend viel Platz vorhanden ist. Ein Einbau bevor man den Lift aufgrund mangelnder Gesundheit benötigt, erhöht die Lebensqualität ungemein. So können Lasten, wie etwa Möbel oder große Elektrogeräte schnell in eine andere Etage transportiert werden.
Plant man den Privataufzug bereits während des Hausbaues mit ein, kann man umfangreichen Umbauarbeiten entgegenwirken. Doch auch wenn das Gebäude bereits existiert und im Innenraum kein Platz für einen Privataufzug zu finden ist, muss man auf den Luxus und den Komfort nicht verzichten. Mit vergleichsweise wenig Aufwand kann dieser auch an die Außenwand montiert werden.
Sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich des Hauses werden die Aufzüge in einem Schacht die Höhenunterschiede überbrücken. Bevor man sich jedoch zu dem Kauf eines Aufzugs entschließt, gilt es einige Fragen zu klären. So sollte bereits feststehen, wie viele Personen in dem Aufzug transportiert werden sollen und ob der Fahrkorb ebenso Rollstühle und Kinderwagen aufnehmen soll. Des Weiteren sollte man bei einer Montage des Fahrstuhls im Außenbereich beachten, dass ausreichend Platz vorhanden sein soll und entsprechende Wege angelegt werden müssen.
Für die Installation eines Privataufzuges gelten strenge gesetzliche Regeln, die auch bei dem Kauf eines Aufzuges nicht unbeachtet bleiben sollten. So müssen sie in jedem Falle mit einer Kommunikationsanlage ausgestattet sein, sodass man im Falle eines Falles mit dem Notdienst Kontakt aufnehmen kann. An den Türen, für welche Art man sich auch immer entscheiden mag, müssen Sensoren vorhanden sein, die eine Schließung verhindern, sobald sich etwas in der Türöffnung befindet.
Um Fördergelder für dieses Projekt zu erhalten, muss darauf geachtet werden, dass verschiedene Bedingungen, die an die behindertengerechte Sanierung gestellt werden, erfüllt sind. Darunter fällt zum Beispiel, dass der Zugang zu dem Aufzug barrierefrei, also ebenerdig oder durch eine Rampe zu erreichen, ist. Ebenso muss sich vor der Fahrstuhltür ein Bewegungsbereich befinden, der mindestens die Maße 1,50 x 1,50m umfasst.
Des Weiteren werden bestimmte Anforderungen an die Fahrkabine gestellt: So muss diese mindestens 1,10 m breit und 1,40 m tief sein. Auf einer Höhe zwischen 80 cm und 1,05m sollte eine umlaufende Haltestange befestigt sein. Zumeist ist in diese gleichsam das Bedienelement querliegend eingebaut.
Die Tasten sollten nicht kleiner als 4 x4 cm sein und kontrastreich gekennzeichnet sein. Ebenso ist es wichtig, dass die Tür, die eine Schiebe- oder aber eine Teleskoptür sein sollte, mindestens 90 cm bei hoher Besucherzahl besser 1,10 m breit sein. In den meisten Fällen wird die Stockwerks- und die Richtungsanzeige durch eine akustische Untermalung bekräftigt. Auch auf vermeintliche Kleinigkeiten, wie etwa einem großflächigen Spiegel gegenüber der Tür, sollte geachtet werden.
Da die Anschaffung eines Privataufzuges recht kostenintensiv ist, kann man sich bei einem zwei- oder dreistöckigem Einfamilienhaus schon die Frage stellen, ob das Problem des Höhenunterschiedes nicht durch andere Alternativen kostengünstiger gelöst werden kann. In Abhängigkeit des Modelles und der zu überbrückenden Höhe sowie der technischen Ausstattung können sich die Kosten stark voneinander unterscheiden.
Bei besten Einbaubedingungen sollte man mit Kosten von mindestens 15 000 Euro gerechnet werden. Sind größere Umbaumaßnahmen von Nöten können die Kosten für einen Aufzug, lediglich 12m Höhendifferenz überbrückt und zwei Haltepunkte hat, schnell 40 000 Euro und mehr betragen. Auch das Design und eventuelle technische Besonderheiten sind weitere Kostenfaktoren.
Wer die Kosten für die Anschaffung senken möchte, hat die Möglichkeit einen gebrauchten Aufzug zu erwerben. Doch sollte man sich vor dem Kauf unbedingt die Quittungen für die getätigten, bestenfalls regelmäßig durchgeführten Wartungsarbeiten zeigen lassen. So muss man als Inhaber und Betreiber des Privataufzuges selbst dafür Sorge tragen, dass dieser regelmäßig gewartet wird. Festgehalten ist dies in der Aufzugsverordnung. Wird die Wartung vernachlässigt, kann auf den Besitzer ein hohes Bußgeld zukommen. Ebenso sollte man sich vor dem Kauf eines gebrauchten Aufzuges informieren, ob für die älteren Modelle noch Ersatzteile verfügbar sind.
Verschiedene Hersteller haben sich auf Privataufzüge spezialisiert. Zum einen liegt dies an dem steigenden Bedarf, der sich allein durch die demographische Entwicklung hierzulande ausdrückt. Die bekanntesten Hersteller, die auch Aufzüge für Einfamilienhäuser anbieten sind die Kone, Otis, ThyssenKrupp oder auch Schindler.
Neben den hohen Kosten für die Anschaffung und die Montage sollten im Vorhinein auch die zusätzlichen Kosten bedacht werden. Ein wichtiger Faktor hierbei sind die zusätzlichen Stromkosten. Diese können in Abhängigkeit der Nutzung stark variieren. Zu beachten ist auch, dass der Aufzug auch im Ruhezustand Strom für das Licht und das Benutzerpanel verbraucht.
Doch selbst bei ausschließlich privater Nutzung sind die zusätzlichen Stromkosten nicht von der Hand zu weisen und sollten von Beginn an in dem Kostenplan enthalten sein. Um die Sicherheit des Fahrstuhles über mehrere Jahre hinweg gewährleisten zu können, kann man nicht darauf verzichten den Aufzug regelmäßig durch den TÜV prüfen zu lassen.
Ebenso werden mit den Jahren Wartungs- und Reparaturarbeiten fällig. Eine regelmäßige Reinigung ist gleichsam zu empfehlen. Schnell können mehrere tausend Euro für den Besitz und die Nutzung des Aufzuges auf den Inhaber zukommen.
Bei der Beantragung von Fördergeldern ist zu beachten, dass diese zumeist an die Bedingung des barrierefreien und behindertengerechten Bauens gekoppelt sind. Die Fördergelder werden zumeist bei den entsprechenden Bundesländern beantragt. Hier kann man auch Auskünfte über weitere Fördermaßnahmen erfahren.
Eine verhältnismäßig kleine Unterstützung bietet die Pflegeversicherung an. So kann man, wenn bereits eine Pflegestufe zugeteilt wurde, über einen formlosen Antrag eine Beteiligung an den Kosten beantragen. Diese Beteiligung wird maximal in einer Höhe von 2557 Euro ausgeschüttet. Ist man aufgrund eines Arbeitsunfalles gehbehindert kann man ebenso eine Unterstützung bei der Berufsgenossenschaft beantragen.
Verschiedene Banken, wie etwa die KfW unterstützen den behindertengerechten Umbau mit zinsgünstigen Krediten. In dem Programm Altersgerecht Umbauen werden Maßnahmen, die zur Reduzierung von Barrieren im Wohnraum führen, unterstützt.