Treppenlift Krankenkasse
Viele fragen wegen eines Treppenliftes zuerst bei der Krankenkasse nach. Zuständig für den Zuschuss ist aber in der Regel die Pflegekasse. In den eigenen vier Wänden alt zu werden, ist der Wunsch vieler Menschen. Geistige und körperliche Gesundheit sind hierbei eine wichtige Voraussetzung. Der medizinische Fortschritt ermöglicht den Menschen, egal ob jung oder alt, immer bessere Verfahren.
Doch auch dieser Fortschritt kann die Schmerzen in den Gelenken nicht immer beheben. Dann hilft ein Treppenlift, der sich in den meisten Treppenhäusern von Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern einbauen lässt. Die Kosten für einen Treppenlift sind meist erheblich. In vielen Fällen kann die Pflegekasse, die bei jeder Krankenkasse eingerichtet ist, einen Teil der Kosten übernehmen.
Finanzielle Hilfe bei der Montage durch die Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenkasse selbst zahlt einen fest eingebauten Treppenlift in der Regel nicht. Er ist kein Hilfsmittel der Krankenversicherung (Bundessozialgericht, 06.08.1998, B 3 KR 14/97 R). Wer Leistungen der Pflegeversicherung bezieht oder beantragt hat, kann aber bei der Pflegekasse die Pflegeberatung nutzen und beim Kauf eines Treppenliftes nützliche Tipps erhalten (§ 7a SGB XI). In einigen Fällen haben die Kassen auch Informationsbroschüren vorbereitet, in denen Ratschläge zu einer barrierefreien Gestaltung der Wohnung zusammengefasst sind.
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Die Ratschläge sind auf die Bedürfnisse von Senioren und Menschen mit einer körperlichen Einschränkung angepasst. Auch wenn die Broschüre viele nützliche Informationen bieten kann, ist sie doch so allgemein gehalten, dass man bei einem konkreten Interesse für einen Treppenlift mit einem Berater direkt vor Ort sprechen sollte. Auch Wohnberatungsstellen helfen weiter.
Förderung durch die Pflegeversicherung
Die Pflegekasse unterstützt den Kauf eines Treppenliftes in vielen Fällen, wenn ein Pflegegrad von 1 bis 5 vorliegt. Die Pflegeversicherung ist für Maßnahmen zur Verbesserung des persönlichen Wohnumfeldes zuständig. Damit soll die häusliche Pflege erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung wiederhergestellt werden (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Zuschuss für einen Treppenlift muss jedoch zunächst beantragt werden, und zwar vor Kauf und Einbau. Sonst kann er abgelehnt werden.
Interessiert man sich für einen Treppenlift, ist zu beachten, dass die Pflegekasse nicht 100 % der entstehenden Kosten übernimmt, sondern einen Zuschuss zahlt. Die maximale Fördersumme liegt bei 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Stand November 2026). Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, gilt der Betrag je Person, insgesamt aber höchstens 16.720 Euro. Bei einer geraden Treppe (Richtwert 3.500 bis 9.000 Euro) kann das einen großen Teil der Kosten decken, bei einer Kurve (Richtwert 7.500 bis 17.000 Euro) rechnerisch rund ein Viertel bis gut die Hälfte (jeweils inklusive Montage, Stand 2026). Die frühere Regel mit 10 % Eigenanteil gilt nicht mehr. Selbst trägt man den Teil über dem Zuschuss.
Auch die frühere Grenze von 50 % der monatlichen Bruttoeinnahmen und die Einbeziehung der Angehörigen sieht § 40 Abs. 4 SGB XI nicht mehr vor. Wer den Rest senken möchte, sollte die Wege zu einem günstigen Treppenlift prüfen.
Der Zuschuss der Pflegekasse ist „nachrangig“. Vorher wird geprüft, ob andere Leistungsträger die Kosten übernehmen müssen. Infrage käme hier beispielsweise die Berufsgenossenschaft, wenn ein Arbeitsunfall vorliegt (§ 41 SGB VII).
Alternative Förderungen
Bei Schäden durch Kriegsfolgen können unter bestimmten Umständen die Träger der Sozialen Entschädigung zuständig sein (SGB XIV). In diesem konkreten Fall lohnt sich ein Nachfragen dort.
Auch wenn eine Unterstützung von 4.180 Euro nicht zu verachten ist, sind die Kosten für einen Treppenlift damit oft nicht gedeckt.
Auf unterschiedlichen anderen Wegen kann man finanzielle Unterstützung erfahren.
- Die Länder bieten teilweise Unterstützung bei der barrierefreien Gestaltung von Wohnraum an
- Banken vergeben Kredite der KfW, etwa Kredit 159 mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit (Finanzierung für den Treppenlift). Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit Ende Juli 2026 geschlossen
- Ein Absetzen der Kosten von der Steuer kann möglich sein (§ 33 EStG). Dieser Hinweis ersetzt keine Steuerberatung
Werden die verschiedenen Möglichkeiten genutzt, sinkt die eigene Belastung oft deutlich. Wer den Lift nur für kurze Zeit braucht, kann auch einen Treppenlift mieten statt kaufen.


