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Personenaufzug Maße

Ist man Eigentümer eines Mietshauses, hat man eigentlich immer etwas zu tun. Wenn es nicht die Sanierung oder Renovierung einzelner Wohnungen sind, dann muss bestimmt an einem anderen Bereich des Hauses gearbeitet werden. Um den Wert der Wohnungen zu erhalten und mit der Zeit zu gehen, müssen die Eigentümer stets bemüht sein, den sich ändernden Ansprüchen der Mieter zu genügen.

Aufzug gesucht?

Auf lange Sicht ist es hierbei, sobald es die vorhandene Bausubstanz zulässt, von Vorteil, über die Installation eines Fahrstuhles nachzudenken. Da die Maße eines Fahrstuhles variieren können, ist es in vielen Gebäuden durchaus möglich, im Nachhinein einen Fahrstuhl zu integrieren. So kommen oft ein kleines Treppenauge oder ein Anbau von außen infrage.

Zeichnung eines Treppenhauses, in dem ein Aufzug geplant wird

Eine gute Planung wird vorausgesetzt

Planung ist in diesem Fall das A und O. So kann ein Fachberater, der sich das bestehende Haus oder aber die Baupläne anschaut, die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen. Verschiedene Hersteller wie etwa Otis, Thyssen Krupp (heute TK Elevator) und Schindler haben Aufzüge entwickelt, die keinen separaten Maschinenraum benötigen. So wird deutlich, dass man daran arbeitet, den Raumbedarf zu reduzieren.

Man hat erkannt, dass die Anpassung an die individuellen Gegebenheiten sehr wichtig ist. So bietet beispielsweise die Firma Otis mit dem Modell Gen2 Flex+ einen Aufzug an, den sie selbst als ihren flexibelsten hinsichtlich der Kabinengröße bezeichnet. Hierbei wird eine genaue Planung vorausgesetzt. Auf diese Weise wird der zur Verfügung stehende Raum gut genutzt und die Maße des Personenaufzugs werden entsprechend angepasst. Dabei ist zu bedenken, dass sich jede Sonderanpassung in den anfallenden Kosten widerspiegelt.

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Die verschiedenen Möglichkeiten bieten Lösungen für jeden

Diese speziellen Anpassungen können bei den verschiedenen Aufzugarten angewendet werden:

  • Hydraulischer Antrieb
  • Seilaufzug

Doch nicht immer eignen sich die beiden Aufzugarten gleichermaßen. Ein Personenaufzug mit hydraulischem Antrieb ist in der Anschaffung meist günstiger als ein Seilaufzug. Bei niedrigen Gebäuden muss er sich auch in Sachen Komfort nicht verstecken. Für Förderhöhen ab etwa 18 bis 20 Metern ist er aber meist nicht mehr die wirtschaftliche Wahl.

Vorteile sind hier:

  • Meist geringere Anschaffungskosten
  • Sinnvoll bei wenigen Haltestellen und geringer Förderhöhe
  • Kostengünstige Ersatzteile
  • Behindertengerechte Beförderungsmöglichkeit
  • Einfache Notbefreiung, bei vielen Anlagen auch ohne Strom

Seilaufzüge sind immer dann eine empfehlenswerte Lösung, wenn es sich um einen Einbau in einem sehr hohen Mehrfamilienhaus oder einem öffentlichen Gebäude handelt. Sie sind vor allem geeignet, wenn die Benutzungsfrequenz sehr hoch ist, da sie vergleichsweise wenig Energie verbrauchen. Bereits seit einigen Jahren werden Seilaufzüge ohne Maschinenraum hergestellt.

  • Geringer Platzbedarf (durch den Verzicht auf einen separaten Maschinenraum)
  • Individuelle Anpassung möglich
  • Bei häufiger Nutzung und geringen Standzeiten energieeffizient
  • Kann in große Höhen transportieren

Für wen ist der Personenaufzug geeignet – welchen Ansprüchen muss er genügen

Bauplan mit ZollstockBei der Einrichtung eines Personenaufzugs sollte immer bedacht werden, welche Personengruppen den Fahrstuhl nutzen werden. So sollte der Transport eines Kinderwagens ebenso in Betracht gezogen werden wie der eines Rollstuhles. Um das Haus barrierefrei zu gestalten, sollte allerdings auch auf verschiedene andere Gegebenheiten geachtet werden. Hierbei spielt der Raum zum Rangieren eine ebenso große Rolle wie die Maße der Türen. Die verschiedenen Lifthersteller bieten den Interessenten verschiedene Alternativen, um allen Ansprüchen an den Fahrstuhl Genüge zu tun. Maßgeblich sind vor allem DIN EN 81-70 für die Zugänglichkeit von Aufzügen und DIN 18040 für barrierefreies Bauen.

Nach Herstellerunterlagen zu DIN EN 81-70 gelten für barrierefreie Aufzüge diese Maße: Typ 1 (450 kg) hat eine Kabine von 1,00 m × 1,30 m und eine Tür von 80 cm, er reicht für einen Rollstuhlnutzer ohne Begleitung. Typ 2 (630 kg) hat 1,10 m × 1,40 m und eine Tür von 90 cm, er fasst auch eine Begleitperson. Typ 3 hat 1,10 m × 2,10 m und eine Tür von 90 cm. Die Schachtmaße nennt der Hersteller. Landesbauordnungen können eigene Maße vorschreiben: In Brandenburg verlangt § 39 BbgBO für Rollstühle mindestens 1,10 m × 1,40 m, für Krankentragen 1,10 m × 2,10 m und Türen mit mindestens 90 cm lichter Breite. Auch sollte man sich über die Anzahl der zu bewegenden Personen Gedanken machen. Sie bestimmt zusammen mit der Nennlast die Größe des Fahrkorbs.

So sollten sich die Bauherren und diejenigen, die sich für die Installation eines Fahrstuhles interessieren, bewusst sein, dass es für viele bauliche Gegebenheiten eine Lösung gibt und Personenaufzüge individuell an den vorhandenen Raum und die eigenen Ansprüche angepasst werden können.

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